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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Anmietung von Fahrrädern und E-Bikes vom System Quick-Bike.com oder deren Betreibern der jeweiligen Stationen

Dem gegenständlichen Vertrag zwischen Quick-Bike.com (kurz genant Systembetreiber von Quick-Bike.com)
und dem Kunden / der Kundin (im folgenden Kunde genannt) liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) zugrunde. Abweichende Vertragsbestimmungen des Kunden, wie insbesondere dessen AGB entfalten keine Rechtswirksamkeit. Die AGB gelten in der jeweils auf der Homepage www.quick-bike.com verlautbarten Fassung. Durch die Stellung des Registrierungsantrages akzeptiert der Kunde die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die AGB regeln die Nutzungsbedingungen der Bikes, den Ausleihvorgang sowie das zu leistende Entgelt, die Haftung, den Vertragsabschluss, die Vertragsdauer, sowie grundlegende Regelungen des Vertragsverhältnisses.

NUTZUNG

Mehrfachnutzung Der Kunde darf mit seinen Nutzerdaten je nach Vorgaben des Betreibers Bikes ausleihen. Der Kunde (Wer ein Bike ausleiht) trägt die Verantwortung dafür, dass die Bikes nur Lenkern übergeben werden, die die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen.
Der Kunde ist verpflichtet, anderen Lenkern die AGB zu überbinden. Der Kunde verpflichtet sich, den Systembetreibern von Quick-Bike.com für den Fall der Nichtüberbindung der AGB für alle daraus resultierenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

Nutzungsvorschriften

Die Bikes dürfen nicht benutzt werden
a) von Personen, die jünger als 14 Jahre sind (außer in Begleitung Erwachsener)
b) für die Beförderung von Mitfahrern, insbesondere von Kleinkindern,
c) für Fahrten außerhalb Österreichs, sofern hierfür nicht die schriftliche Zustimmung vom Systembetreiber vorliegt,
d) für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe,
e) für die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtest-Veranstaltungen,
f) bei solchen Witterungsverhältnissen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb (insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen der StVO) nicht gesichert zulassen
g) von Fahrern die unter Einfluss von Alkohol und/ oder Drogen stehen

Der Kunde ist verpflichtet, das Bike entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, etc.) insbesondere unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verwenden. Mit dem Bike darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
Es ist nicht erlaubt, das Bike in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere darf die maximal zulässige Last von 5 Kilogramm nicht überschritten werden. Zudem hat der Kunde beim Transport von Gegenständen für deren ordnungsgemäße Befestigung zu sorgen.
Jede Veränderung am Bike ist dem Kunden untersagt. Sollte der Kunde dennoch Veränderungen welcher Art auch immer vornehmen, hat er für sämtliche Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Bikes aufzukommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der gesicherte Zutritt (insbesondere Räumung von Schnee und Eis) zur Verleihstation während der kalten Jahreszeit, speziell in der Zeit vom 1.11. bis 31.3., während der Abend- und Nachtstunden (insbesondere zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens) nicht gewährleistet werden kann.

Verhalten bei einem Unfall

Steht das Verhalten des Kunden mit einem Verkehrsunfall in einem Zusammenhang, ist der Kunde nicht nur verpflichtet, sich der StVO gemäß zu verhalten (insbesondere anzuhalten, Sicherungsmaßnahmen zu treffen und Hilfe zu leisten), sondern hat zusätzlich auch unverzüglich denn Systembetreiber (Hotline) zu verständigen.
Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für alle entstehenden Schäden.

Zustand der Bikes und Pflicht zur Mängelmeldung

Quick-Bike.com und deren Betreiber bemühen sich, sämtliche Bikes in betriebsbereitem, verkehrstüchtigem Zustand zum Betrieb auf eigene Gefahr zu übergeben. Die Bikes werden regelmäßig gewartet und hierbei in einen betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand gebracht.
Da eine Überprüfung der einzelnen Räder durch Quick-Bike.com und deren Betreiber nach jeder einzelnen Nutzung nicht möglich ist, verpflichtet sich der Kunde dass von ihm übernommene Bike vor jedem Fahrtantritt speziell daraufhin zu prüfen, ob das übernommene Fahrrad den Bestimmungen der StVO entspricht. Insbesondere ist das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, der Reifenluftdruck und die Funktionstauglichkeit des Bremssystems zu überprüfen. Ist damit zu rechnen, dass die Fahrt auch während der Dämmerung oder bei Nacht stattfindet, muss der Kunde vor Antritt der Fahrt einen Lichttest durchführen. Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise der Bikes vertraut machen.
Der Kunde ist verpflichtet Quick-Bike.com und deren Betreiber bereits bei Übergabe über alle vorhandenen, erkennbaren Mängel (wie insbesondere Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte) des Bikes sofort zu informieren. Bei Vorliegen oder Auftreten von technischen Mängeln, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, hat der Kunde die Nutzung des Bikes zu unterlassen bzw. sofort zu beenden. Auch während der Nutzung auftretende Beschädigungen bzw. Mängel müssen Quick-Bike.com und deren Betreiber unverzüglich gemeldet werden.

Abstellen und Parken des Bikes

Das Bike muss immer abgeschlossen werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.
Das Bike muss zum Abstellen oder Parken generell abgesperrt werden.
Der Kunde haftet während der kompletten Ausleihzeit für das ausgeliehene Bike.

Ausleihevorgang, Entgelt und Haftung

Der Kunde kann durch vorheriges Anmelden im Internet und anschließenden Zusenden per Post, wenn vom Betreiber der jeweiligen Station angeboten oder durch Aushändigen beim Systembetreiber vor Ort einen registrierten Chip-Schlüssel übernehmen und Bikes ausleihen. Die kostenpflichtige Anmietung eines Bikes unterliegt einer einmaligen Grundgebühr für den Chip-Schlüssel und einer jährlichen Grundgebühr für die Hotline oder der jeweiligen Vorgaben des Betreibers der Stationen.
Um unerlaubte Nutzung der Bikes zu verhindern, versperrt und entriegelt das System der Ladestationen das Bike nur in Benützung des registrierten Chip-Schlüssels.

Rückgabe eines Bikes:

Zur Rückgabe muss in einer von Quick-Bike.com oder deren Betreiber vorgesehener Station erfolgen. Wird ein Bike anders wo abgestellt, gilt es als nicht zurückgegeben und sämtliche angefallenen Gebühren werden verrechnet.
Die Rückgabebenachrichtigung erfolgt beim ordentlichen Hineinstellen der Bikes, Zeitgleich mit dem Abstellen des Bikes versperrt die Ladestation das Bike und gibt dem Betreiber bekannt das der Leihvorgang beendet ist. Mit Eingang der Rückgabebenachrichtigung bei Quick-Bike.com oder deren Betreiber endet die Nutzungsberechtigung des Kunden.

Berechnung und Preise

Der Kunde verpflichtet sich zur Entrichtung folgender Entgelte:
Registrierung inkl. Chip-Schlüssel --> Info beim jeweiligen Betreiber der Stationen
Saisongebühr Hotline --> Info beim jeweiligen Betreiber der Stationen
Nutzungsentgelt in Form von Stundentarifen (derzeit für Fahrräder ?? pro Stunde, von der 5. Stunde eines Tages an wird für diesen Tag (24 Stunden) ein pauschales Entgelt von ?? verrechnet).
Für E-Bikes werden pro Stunde ?? und von der 5. Stunde eines Tages ?? für 24 Stunden berechnet.
Diese Beträge gelten bis auf weiteres. Quick-Bike.com und deren Betreiber können diese Beträge jederzeit ändern. Eine Änderung wird an der jeweiligen Station schriftlich bekannt gegeben. Kunden haben in diesem Fall die Möglichkeit das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Die Einführung bzw. die Erhöhung von Jahresgebühren wird rechtzeitig bekannt gegeben,
Die Berechnung der Leistungen von Quick-Bike.com und deren Betreiber erfolgt gemäß den jeweils zu Beginn der einzelnen Ausleihvorgänge gültigen Preisen. Sämtliche Preise sind aus der jeweils aktuellen Preisliste entnehmbar und können auch über das Internet unter www.quck-bike.com abgefragt oder in der Infobroschüre der Betreiber eingesehen werden.
Mit Eingang der Rückgabebenachrichtigung bei Quick-Bike.com deren Betreiber endet die Fahrtkostenberechnung. Dem Kunden werden bei Beendigung des Nutzungsvorgangs im Internet die Kosten des Zeittarifs der beendeten Nutzung mitgeteilt. In dieser Mitteilung sind nicht enthalten: allfällige durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren sowie etwaige Servicegebühren. Der Kunde kann im Internet unter www.quick-bike.com einen Überblick über seine durchgeführten Anmietungen einsehen. Die Zusendung einer Einzelfahrtenaufstellung oder einer Rechnung per Post oder per E-Mail ist auf Anforderung gegen eine Kostenpauschale entsprechend der aktuellen Preis- und Terminliste möglich.

Zahlung und Zahlungsverzug

Die Bezahlung ist mittels Kreditkarte oder durch Überweisung in Verbindung mit der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) möglich. Die Abbuchung erfolgt standardmäßig automatisch oder unter Vorgabe des jeweiligen Betreibers.
Einwendungen gegen von Quick-Bike.com deren Betreiber abgerechnete Beträge sind innerhalb eines Monats nach Einlösung der Lastschrift/des Einzugs schriftlich geltend zu machen. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde nicht eine andere Weisung erteilt.
Der Kunde verpflichtet sich für ausreichende Deckung seines Kontos während der Vertragsdauer zu sorgen. Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt Quick-Bike.com deren Betreiber den hierdurch entstehenden Mehraufwand gemäß in Rechnung, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem Basiszinssatz als verrechnet.
Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, ist Quick-Bike.com deren Betreiber berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, sowie die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Haftung des Kunden:

Der Kunde haftet alleine für sämtliche von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden am Bike sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Diebstähle des Bikes.
Der Kunde haftet weiters für während der Anmietung leicht fahrlässig verursachte Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Bikes bis zu einem Höchstbetrag entsprechend der aktuellen Preisliste (veröffentlicht im Internet unter www.quickbike. com).
Der Kunde haftet weiters alleine für sämtliche Schäden Dritter, die er während der Benutzung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht und verpflichtet sich, den Betreiber diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.
Den Diebstahl eines Bikes während der Nutzungsfrist hat der Kunde unverzüglich Quick-Bike.com und deren Betreiber bekannt zu geben und bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist eine Kopie der Anzeige an Quick-Bike.com und deren Betreiber zu übermitteln. Unterlässt der Kunde diese Mitteilungen oder die Übermittlung der Kopie der Anzeige, so haftet er für alle Schäden, die durch die unverzügliche Meldung bzw. Übermittlung vermieden worden wären.
Der Kunde haftet ab Entnahme des Bikes von der Ladestation für Schäden auch nach der Mietzeit solange, bis Quick.Bike.com oder deren Betreiber das zurückgegebene Bike kontrolliert hat (maximal jedoch 24 Stunden) oder das Bike zwischenzeitlich an einen anderen Kunden vermietet wurde. Der Kunde wird von Quick-Bike.com und deren Betreiber bei Feststellung eines Schadens umgehend informiert.

Haftung von Quck-Bike.com und deren Betreiber

Die Nutzung der Bikes erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Da eine Inspektion durch Quick-Bike.com und deren Betreiber nicht nach jeder Benutzung möglich ist, haftet Quick-Bike.com und deren Betreiber lediglich dafür, dass die Bikes regelmäßig gewartet und hierbei in einen funktionstüchtigen und verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Diese Haftung von Quick-Bike.com und deren Betreiber gegenüber dem Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst, Quck-Bike.com und deren Betreiber haften nicht für Schäden an mittransportierten Gegenständen.
Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von Quick-Bike.com oder deren Betreiber gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
Die Haftung von Quick-Bike.com und deren Betreiber entfällt gänzlich bei unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung.

Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung und allgemeine Bestimmungen: Anmeldung und Annahme

Ein Registrierungsantrag darf ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestellt werden. Die Registrierung kann schriftlich bei den jeweiligen Betreibern oder per Internet unter Angabe der für den Vertragsabschluss relevanten persönlichen Daten, gestellt werden. Hierbei erhält der Antragsteller einen Chip- Schlüssel mit seinen persönlichen Daten zur Entnahme der Bikes. Diese Daten werden im Folgenden als NUTZERDATEN bezeichnet. Durch Abgabe des Registrierungsantrages erklärt der Kunde, dass er die AGB in der jeweils gültigen Form vollinhaltlich akzeptiert.
Im Rahmen der Antragsprüfung sind Quick-Bike.com und deren Betreiber auch zur Prüfung der Bonität berechtigt. Nach Prüfung des Antrags entscheidet Quick-Bike oder deren Betreiber über dessen Annahme. Die Annahme erfolgt durch Übergabe oder Zusendung des Chip Dem Kunden wird die Freischaltung mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS mitgeteilt.

Nutzerdaten

Der Kunde kann im Internet seine NUTZERDATEN jederzeit und beliebig oft ändern. Der Kunde verpflichtet sich seine persönlichen NUTZERDATEN, insbesondere seinen persönlichen Chip-Schlüssel, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. In eigener Verantwortung kann der Kunde Dritten, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Verwendung seiner NUTZERDATEN gestatten. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, die gegenständlichen AGB an den Dritten zu überbinden. Jedenfalls haftet der Kunde in diesem Fall solidarisch mit dem legitimierten Dritten.
Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine NUTZERDATEN missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet, dies Quick- Bike.com oder deren Betreiber unverzüglich mitzuteilen und seinen Chip-Schlüssel unverzüglich zu sperren und neu anzufordern.
Unterlässt der Kunde diese Mitteilung haftet er für alle Schäden, die durch die unverzügliche Meldung vermieden worden wären. Bei unverzüglicher Meldung haftet der Kunde für von ihm fahrlässig verursachte, bis zur Mitteilung eingetretene Schäden bis zu einem Höchstbetrag gemäß der aktuellen Preis- und Terminliste. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung der missbräuchlichen Nutzung der NUTZERDATEN.
Der Kunde ist verpflichtet, Quick-Bike.com unverzüglich über Änderungen seiner persönlichen Daten sowie der für die Abrechnung relevanten Daten (Kontonummer, Bankverbindung) zu informieren.

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien sind jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Insbesondere bei unberechtigter Nutzung oder missbräuchlicher Verwendung der NUTZERDATEN ist Quick-Bike.com und deren Betreiber jederzeit berechtigt, den Kunden zu sperren, ihm die weitere Benutzung der Bikes zu untersagen und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

Datenschutz

Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche widerrufliche Zustimmung, dass Quick- Bike.com und deren Betreiber alle im Rahmen dieses Vertragsabschlusses zugegangenen Daten welcher Art auch immer – automatisationsunterstützt bearbeiten und speichern darf. Quick-Bike.com und deren Betreiber verpflichten sich dazu, die Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu verwende.
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche, jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass Quick-Bike.com und deren Betreiber alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, insbesondere Anrufe, zu Beweiszwecken aufzeichnen darf. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt. Quick-Bike.com und deren Betreiber sind berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.
Der Kunde kann diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich widerrufen und gleichzeitig das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.

Sonstiges

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag ist Gerichtsstand Linz, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Einzelabreden, die von diesen AGB abweichen, müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt